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Ausbildung Erste Hilfe
Erste Hilfe Kenntnisse sind
für alle Altersgruppen nötig, da Notfälle in allen Bereichen eintreten
können.
Die Anwendung der
Herz-Lungen-Wiederbelebung sollte aller zwei Jahre erneut geübt werden,
um im Notfall schnell und richtig Hilfe leisten zu können.
Die meisten Notfälle passieren im Freizeitbereich und es muss
Familienangehörigen, Nachbarn oder Sportfreunden geholfen werden. Im
entscheidenden Moment muss Ruhe bewahrt und überlegt gehandelt wird.
Erste Hilfe Kenntnisse sind für alle Altersgruppen nötig, da Notfälle
in allen Bereichen eintreten können.
Ausbildungslehrgänge
Alle Lehrgänge im Bereich
Erste Hilfe werden nach den “Gemeinsamen Grundsätzen der ausbildenden
Organisationen” durchgeführt. Damit wird die Erste-Hilfe-Ausbildung
bundesweit einheitlich umgesetzt.
Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. führt folgende
Lehrgänge durch:
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Eine Ausbildung in Lebensrettenden
Sofortmaßnahmen von 8 Stunden ist für Führerscheinbewerber erforderlich.
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- Ersthelferausbildung *)
Dieser Lehrgang umfasst 16 Stunden (8 Doppelstunden).
Ersthelferlehrgänge werden nach den Vorgaben der gesetzlichen
Unfallversicherungsträgern**) für Betriebe, Sportvereine, Schulen,
Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und alle anderen
Interessenten nach Terminabsprache und auch an
Wochenenden durchgeführt.
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Ein 16 Stunden Ersthelferlehrgang ist auch für die Rettungsschwimmerausbildung
erforderlich.
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- Ersthelfer-Training
Ein Erste-Hilfe-Training
(8 Stunden oder 4 Doppelstunden) sollte man alle zwei Jahren absolvieren.
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- Erste Hilfe bei Kindernotfällen
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siehe auch Ansprechpersonen
Nils
Wald
0173 - 7 09 50 03
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(Nur für interne Rückfragen zur
Durchführung von EH-Lehrgängen
Erste-Hilfe-Ausbilderin: Sandra Hille (
)
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*) Wir, die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V., sind
z.Zt. keine anerkannte
ermächtigte Stelle zur Ausbildung Ersten Hilfe nach § 26 Abs. 2 Satz
1 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" der
BGV A1 "Grundsätze der Prävention" sowie der GUV-V A1
"Grundsätze der Prävention".
(Stand: Jan. 2009)
**) Die gesetzlichen
Unfallversicherungsträger nach dem 7. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
sind in Bundesverbänden zusammengeschlossen. Seit dem 1. Juli 2007 ist
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV - www.dguv.de
) für den Bereich der öffentlichen und gewerblichen Unternehmen
zuständig. Für die landwirtschaftlichen Unternehmen ist die
Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV - www.lsv.de)
zuständig.
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