DLRG Magdeburg e.V.

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Eine mögliche Alternative zum Wehr- oder Zivildienst

Wehrersatzdienst bei der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V.

Wehrpflichtige und anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich mit Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zum Dienst im Katastrophenschutz für die Dauer von mindestens 4 Jahren verpflichtet haben, werden nicht zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen, solange sie im Katastrophenschutz mitwirken. 

Durch das Mitwirken im Katastrophenschutz besteht die Möglichkeit, sich in dieser Form des Dienstes bei der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. verpflichten zu lassen. Grundlagen für die Freistellung vom Wehr-/Zivildienst sind die § 13a WPflG und der § 14 ZDG

Wer sich für den Dienst im Katastrophenschutz bei der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. interessiert, sollte 

  • Mitglied der DLRG Magdeburg sein und 
  • nach Möglichkeit eine Rettungsschwimmerausbildung nachweisen.

Weitere Informationen können Sie von unseren Referenten für Katastrophenschutz erhalten. 

 

Hinweis 2011:
Alle Katastrophenschutzpflichtigen, die seit dem 1. Dezember 2010 ihre Dienstzeit auf 4 Jahre herabsetzen möchten, müssen sich bei der zuständigen Behörde entpflichten lassen. Aus diesem Grund muss auch die verantwortliche Rettungshilfsorganisation (z. B. DLRG Magdeburg) vom Katastrophenschutzpflichtigen vor der Antrag auf Entpflichtung informiert werden.
Erfolgt im Juli 2011 eine Wehrpflichtaussetzung, darf der Katastrophenschutzpflichtige seinen Dienst erst beenden, wenn die Entpflichtung durch die zuständige Behörde schriftlich vorliegt.

Für den Bereich Magdeburg ist die zuständige Behörde für Katastrophenschutz das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Landeshauptsstadt Magdeburg in Peter-Paul-Str. 12, 39106 Magdeburg.

 

  
Letzte Änderung: 29.12.2011 | 14:08  

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