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(Kodifizierte
Fassung nach der JHV2005 vom 07.05.2006, überarbeitete Fassung vom 21.11.2006 durch Sven Ritterbusch)
>> pdf-Format, 70 kByte)
Hinweis: Die Satzung ist
nur gültig und findet Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellen
amtlichen Fassung. Diese ist beim Vorstand (sowie im Vereinsregister beim
Amtsgericht Magdeburg) hinterlegt. Durch die Digitalisierung von Daten
können Fehler auftreten.
Die Textpassagen
als Vorschläge der Satzungsänderung zur JHV 2010 am 1. Mai 2011 sind
rot gekennzeichnet.
Eine Genehmigung durch den Landesverband
liegt noch nicht vor.
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Satzung der
DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V.
Änderung zum Vereinsregistereintrag Nummer
640 vom 23.09.1991
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§ 1
Name, Gebiet und Sitz
- Die DLRG Magdeburg e. V. führt den Namen:
"Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Magdeburg e.
V."
Abkürzung: DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V.
Die Änderung des Namens soll in das Vereinsregister eingetragen
werden. Die Ortsgruppe Magdeburg gehört dem DLRG Landesverband
Sachsen-Anhalt e. V. an und ist eine Gliederung der DLRG e. V.
- Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. umfasst den Bereich Magdeburg
mit dem Vereinssitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.
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§
2
Zweck
- Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. ist eine gemeinnützige,
selbstständige Organisation. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich
mit freiwilligen Helfern, ist selbstlos tätig und verfolgt in erster
Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Aufgaben der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. ist die Schaffung und
Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des
Ertrinkungstodes dienen.
- Zu den Aufgaben gemäß Abs. 2 gehören insbesondere:
- Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser
- Förderung des Anfänger- und Schulschwimmens
- Aus- und Fortbildung von Schwimmern Rettungsschwimmern,
Bootsführern, Funkern, Tauchern, Rettungstauchern und
ehrenamtlicher Mitglieder sowie der Erteilung entsprechender
Befähigungszeugnisse
- Aus- und Fortbildung für die Hilfsmaßnahmen in Notfällen
sowie die Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse
- Aus- und Fortbildung in Planung, Durchführung und Organisation
des Wasserrettungsdienstes
- Mitwirkung bei Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und
im Wasser
- Förderung jugendpflegerischer Arbeit, Unterstützung und
Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen
- Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe
- Natur- und Umweltschutz
- Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten bzw.
Rettungseinrichtungen auf dem Gebiet der Wasserrettung
- Zusammenarbeit mit anderen DLRG Gliederungen und sonstigen in-
und ausländischen Organisationen und Institutionen.
- Das offizielle Veröffentlichungsorgan der DLRG ist auch das der
Ortsgruppe Magdeburg e. V.. Gleichzeitig kann darüber hinaus die
Ortsgruppe für seine Mitglieder ein eigenes offizielles Vereinsorgan
herausgeben.
- Die Ortsgruppe darf niemanden Verwaltungskosten erstatten, die ihrem
Zweck fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gewähren.
Einkünfte dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Die DLRG OG Magdeburg kann zur Erreichung ihrer Ziele anderen
Verbänden und Vereinen beitreten, Gesellschaften gründen oder sich
an solchen beteiligen.
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Beschlossene Satzungsänderung zur JHV
2010 am 1. Mai 2011: |
§
2
Zweck
- Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. ist eine
gemeinnützige, selbstständige Organisation und arbeitet grundsätzlich
ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Aufgaben der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. ist die Schaffung und
Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des
Ertrinkungstodes dienen.
- Zu den Aufgaben gemäß Abs. 2 gehören insbesondere:
- Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser
- Förderung des Anfänger- und Schulschwimmens
- Aus- und Fortbildung von Schwimmern Rettungsschwimmern,
Bootsführern, Funkern, Tauchern, Rettungstauchern und
ehrenamtlicher Mitglieder sowie der Erteilung entsprechender
Befähigungszeugnisse
- Aus- und Fortbildung für die Hilfsmaßnahmen in Notfällen
sowie die Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse
- Aus- und Fortbildung in Planung, Durchführung und Organisation
des Wasserrettungsdienstes
- Mitwirkung bei Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und
im Wasser
- Förderung jugendpflegerischer Arbeit, Unterstützung und
Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen
- Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe
- Natur- und Umweltschutz
- Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten bzw.
Rettungseinrichtungen auf dem Gebiet der Wasserrettung
- Zusammenarbeit mit anderen DLRG Gliederungen und sonstigen in-
und ausländischen Organisationen und Institutionen.
- Das offizielle Veröffentlichungsorgan der DLRG ist auch das der
Ortsgruppe Magdeburg e. V.. Gleichzeitig kann darüber hinaus die
Ortsgruppe für seine Mitglieder ein eigenes offizielles Vereinsorgan
herausgeben.
- Die Ortsgruppe darf niemanden Verwaltungskosten erstatten, die ihrem
Zweck fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen
gewähren.
Einkünfte dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitglieder können gemäß der Förderung durch Stadt,
Land, Stadtsportbund und Landessportbund sowie durch Verträge mit
anderen Organisationen eine Aufwandsentschädigung und eine Erstattung
ihrer Auslagen erhalten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Auftrag der
DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. entstanden sind.
- Die DLRG OG Magdeburg kann zur Erreichung ihrer Ziele anderen
Verbänden und Vereinen beitreten, Gesellschaften gründen oder sich
an solchen beteiligen.
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§
3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
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§
4
Mitgliedschaft
- Mitglied der Ortsgruppe können Einzelpersonen sowie Vereinigungen,
Behörden und Firmen durch stellen einer schriftlichen
Beitrittserklärung werden. Des weiteren besteht die Möglichkeit der
Mitgliedschaft als Fördermitglied der Ortsgruppe.
Mit ihrem Eintritt erkennen die Mitglieder die Satzung und Ordnungen
der Ortsgruppe und der übergeordneten Gliederungen der DLRG an.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand der DLRG Ortsgruppe
Magdeburg e. V..
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt Streichung oder
Ausschluss.
- ) Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich einen Monat vor
Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand zugegangen sein. Der
Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
- ) Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von
einem Jahresbeitrag. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach
Zahlung der Rückstände fortgeführt werden.
- ) Das Ausschlussverfahren aus der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.
V. regelt die Ehrenratsverordnung der DLRG.
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§
5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Das Mitglied übt seine Rechte in der Ortsgruppe aus und wird
gegenüber überörtlichen Gliederungen durch Delegierte der
Gliederung vertreten.
- Die Mitglieder haben Beiträge zu leisten, deren Höhe unter
Beachtung der von der Bundestagung festgesetzten Mindestbeiträge von
der Jahreshauptversammlung festgesetzt werden.
Fördermitglieder haben einen Sonderstatus und werden nicht als aktive
Mitglieder in der Mitgliederstatistik erfasst. Das Fördermitglied
erhält für die geleistete Unterstützung einen Beleg.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Beitragspflicht mit
Ablauf des Geschäftsjahres. Der Beitrag ist zu
Beginn des
Geschäftsjahres, bis spätestens 28. Februar, im Voraus zu leisten.
Die Bezahlung des Beitrages soll grundsätzlich per Bankeinzug
erfolgen.
- Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die
Beitragszahlung für das laufende und für vorangegangene
Geschäftsjahr nachgewiesen ist.
- Das Stimmrecht kann erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres
ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht gilt mit Eintritt der
Volljährigkeit. Das aktive und passive Wahlrecht für die DLRG Jugend
regelt die Satzung der Jugend.
- Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz befindliche Eigentum
unaufgefordert und im ordnungsgemäßen Zustand abzugeben. Bei
eigenverschuldeten Beschädigungen (außerhalb von Einsätzen) hat das
Mitglied eine Ersatzleistung für den Schaden zu leisten.
Scheidet ein Mitglied einer Funktion aus, hat es die amtsbezogenen
Unterlagen unverzüglich an die Gliederung zurückzugeben.
- Durch eigenmächtige Handlungen eines Mitgliedes werden die DLRG,
der LV Sachsen-Anhalt e. V. und die Ortsgruppe Magdeburg e. V. nicht
verpflichtet.
- Jedes Mitglied ist mit dem vollendeten 18. Lebensjahr verpflichtet
im Jahr Aufbaustunden für die Ortsgruppe zu leisten. Jugendliche ab
dem vollendeten 14. Lebensjahr können dieses auf freiwilliger Basis
durchführen. Bei nicht Leistung zahlt das Mitglied eine
Entschädigung an den Verein.
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§
6
Gliederungen
Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. kann Stützpunkte bilden. Die
Satzung der Ortsgruppe Magdeburg e. V. in ihrer gültigen Fassung gilt
für diese Stützpunkte und Untergliederungen.
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§
7
Jugend
- Die Jugend der Ortsgruppe Magdeburg e. V. ist eine Gemeinschaft
von Jugendlichen in der Ortsgruppe. Sie regelt über den §
2 dieser Satzung hinausgehende Aufgaben der Jugendarbeit in
ihrer Satzung selbstständig.
- Inhalt und Form der Jugendarbeit ergeben sich aus der
DLRG-Landesjugendordnung sowie dem Grundsatzprogramm, die vom
Landesjugendtag beschlossen werden.
- Die Gliederung der Jugend hat dem § 6 dieser
Satzung zu entsprechen.
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§
8
Organe
Die Organe der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V.
sind:
- ) die Jahreshauptversammlungen
- ) der Vorstand
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§
9
Jahreshauptversammlung
- Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ der DLRG Ortsgruppe
Magdeburg e. V.. Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern
der Ortsgruppe zusammen.
- Die Jahreshauptversammlung gibt die Richtlinien für die Tätigkeit
der Ortsgruppe, behandelt grundsätzliche Angelegenheiten der
Ortsgruppe und nimmt die Berichte des Vorstandes sowie der Revisoren
entgegen. Und ist zuständig für:
- ) Wahl des Vorstandes und deren Stellvertreter
- ) Wahl der Mitglieder des Ehrenrates und der Stellvertreter
- ) Wahl von zwei Revisoren und deren Stellvertreter
- ) Wahl der Delegierten für die Landesverbandstagung
- ) Entlastung des Vorstandes
- ) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- ) Regelung der Aufbaustunden (§ 5 Ziffer 7)
- ) Genehmigung des Haushaltsplanes
- ) Anträge
- ) Satzungsänderungen
- ) Auflösung der Ortsgruppe Magdeburg e. V.
- Die Jahreshauptversammlung kann als ordentliche oder
außerordentliche zusammentreten.
Die ordentliche ist einmal jährlich einzuberufen. Eine
außerordentliche ist einzuberufen auf Beschluss des Vorstandes oder
wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dieses schriftlich
beantragen.
- Zu einer ordentlichen muss mindestens 6 Wochen vorher, zu einer
außerordentlichen mindestens 2 Wochen vorher unter Angabe der
vorläufigen Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand eingeladen
werden.
- Die Versammlungsleitung obliegt dem Vorsitzenden oder einem
Beauftragten des Vorstandes. Über die Versammlung ist ein Protokoll
zu fertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem
Protokollführer zu unterschreiben.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der DLRG Ortsgruppe
Magdeburg e. V., die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihrer
Beitragspflicht nachgekommen sind, mit je einer Stimme.
- Anträge zur Versammlung müssen mindestens 6 Wochen vorher
schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. Anträge auf
Satzungsänderung müssen 8 Wochen vor der Tagung eingereicht werden.
Sie sind im Wortlaut und mit schriftlicher Begründung den Mitgliedern
mit der Einladung zuzuleiten.
- Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.
- Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden, soweit dieser Satzung
nichts anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmungen sind offen, soweit nicht die geheime Abstimmung
beschlossen wird, oder die Geschäftsordnung der DLRG etwas anderes
vorschreibt.
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§
10
(entfällt)
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§
11
Vorstand
- Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. wird vom Vorstand im Rahmen
dieser Satzung und nach Maßgabe der Beschlüsse der
Jahreshauptversammlung geleitet.
Der Vorstand ist für die Geschäftsführung verantwortlich.
- Den Vorstand bilden:
- ) der Vorsitzende
- ) der Stellvertreter
- ) Schatzmeister
- ) Zwei Technische Leiter
- ) Arzt
- ) Justiziar
- ) Referent für Öffentlichkeitsarbeit
- ) ggf. ein oder mehrere Beisitzer
- ) Jugendwart
- ) Referent Katastrophenschutz
- Jedes Mitglied des Vorstandes kann bis zu zwei Ämter in
Personalunion übernehmen. Jedes Mitglied des Vorstandes hat eine
Stimme. Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden für den Zeitraum von drei
Jahren gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Beginn der Neuwahlen.
- Die Kandidaten müssen persönlich anwesend sein oder eine
schriftliche Einverständniserklärung bei dem Versammlungsleiter
hinterlegt haben.
- Die Wahl erfolgt verdeckt. Wenn kein Mitglied der
Jahreshauptversammlung widerspricht, kann offen gewählt werden.
Für die Wahl gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmgleichheit findet
eine Stichwahl statt. Wiederwahl ist zulässig.
- Scheidet während der Amtsdauer ein Vorstandsmitglied aus, so werden
dessen Amtsgeschäfte von einem anderen Vorstandsmitglied bis zur
Zuwahl eines Nachfolgers wahrgenommen.
- Der Jugendwart und sein Stellvertreter ist auf der Versammlung der
Jugend der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. zu wählen. Die
Jahreshauptversammlung bestätigt die Wahl des Jugendwarts.
- Vorstand im Sinne des § 26
BGB sind der Vorsitzende, sein
Stellvertreter und der Schatzmeister, jeder ist
alleinvertretungsberechtigt. Vereinsintern ist vereinbart, dass der
Stellvertreter und der Schatzmeister nur im nichtnachweispflichtigen
Verhinderungsfall des Vorsitzenden vertretungsberechtigt sind.
- Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Ämter nach den
Richtlinien der Geschäftsordnung der DLRG.
- Für bestimmte Arbeitsgebiete kann der Vorstand Beauftragte berufen,
ihre Amtszeit endet spätestens mit der ihres Vorstandsmitgliedes.
- Zu Sitzungen des Vorstandes ist vorher einzuladen.
- Jedes Mitglied des Vorstandes kann durch Beschluss der
Hauptversammlung während der laufenden Amtsperiode mit einfacher
Mehrheit abgewählt werden.
| Beschlossene
Satzungsänderung zur JHV 2010 am 1. Mai 2011: |
§
11
Vorstand
- Die DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V. wird vom Vorstand im Rahmen
dieser Satzung und nach Maßgabe der Beschlüsse der
Jahreshauptversammlung geleitet.
Der Vorstand ist für die Geschäftsführung verantwortlich.
- Den Vorstand bilden:
- ) der Vorsitzende
- ) der Stellvertreter
- ) Schatzmeister
- ) Zwei Technische Leiter
- ) Arzt
- ) Justiziar
- ) Referent für Öffentlichkeitsarbeit
(gestrichen)
- ) ggf. ein oder mehrere Beisitzer
- ) Jugendwart
- ) Referent Katastrophenschutz
(gestrichen)
- Jedes Mitglied des Vorstandes kann bis zu zwei Ämter in
Personalunion übernehmen. Jedes Mitglied des Vorstandes hat eine
Stimme. Der Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden für den Zeitraum von drei
Jahren gewählt. Ihre Amtszeit endet mit Beginn der Neuwahlen.
- Die Kandidaten müssen persönlich anwesend sein oder eine
schriftliche Einverständniserklärung bei dem Versammlungsleiter
hinterlegt haben.
- Die Wahl erfolgt verdeckt. Wenn kein Mitglied der
Jahreshauptversammlung widerspricht, kann offen gewählt werden.
Für die Wahl gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmgleichheit findet
eine Stichwahl statt. Wiederwahl ist zulässig.
- Scheidet während der Amtsdauer ein Vorstandsmitglied aus, so werden
dessen Amtsgeschäfte von einem anderen Vorstandsmitglied bis zur
Zuwahl eines Nachfolgers wahrgenommen.
- Der Jugendwart und sein Stellvertreter ist auf der Versammlung der
Jugend der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. zu wählen. Die
Jahreshauptversammlung bestätigt die Wahl des Jugendwarts.
- Vorstand im Sinne des § 26
BGB sind der Vorsitzende, sein
Stellvertreter und der Schatzmeister, jeder ist
alleinvertretungsberechtigt. Vereinsintern ist vereinbart, dass der
Stellvertreter und der Schatzmeister nur im nichtnachweispflichtigen
Verhinderungsfall des Vorsitzenden vertretungsberechtigt sind.
- Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Ämter nach den
Richtlinien der Geschäftsordnung der DLRG.
- Für bestimmte Arbeitsgebiete kann der Vorstand Beauftragte berufen,
ihre Amtszeit endet spätestens mit der ihres Vorstandsmitgliedes.
- Zu Sitzungen des Vorstandes ist vorher einzuladen.
- Jedes Mitglied des Vorstandes kann durch Beschluss der
Hauptversammlung während der laufenden Amtsperiode mit einfacher
Mehrheit abgewählt werden.
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§
12
Ehrenrat
- Der Ehrenrat hat die Aufgabe, das Ansehen der DLRG zu wahren und
Verstöße hiergegen zu ahnden.
- Die Zusammensetzung des Ehrenrates, seine Aufgaben und das Verfahren
werden durch die Ehrenratsordnung der DLRG geregelt.
- Wegen schuldhaften Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Satzung
bzw. wegen unehrenhaften oder DLRG schädigenden Verhaltens kann der
Ehrenrat wahlweise folgende Ordnungsmaßnahmen einzeln oder
gleichzeitig verhängen:
- Verweis
- Aberkennung des passiven Wahlrechtes für max. 6 Jahre
- Aberkennung ausgesprochener Ehrungen
- Zeitlich begrenztes oder unbegrenztes Verbot des Zutritts zu
bestimmten oder allen Einrichtungen oder Veranstaltungen,
ausgenommen Zusammenkünfte der Organe
- Ausschluss
- Darüber hinaus können den Beteiligten die durch das Verfahren
entstandenen Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
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§
13
Ehrungen
Personen, die sich durch hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der
Wasserrettung oder hervorragende Mitarbeit verdient gemacht haben, sowie
langjähriger Mitglieder, können geehrt werden. Einzelheiten regelt eine
Ehrungsordnung. Sie wird vom Präsidialrat der DLRG erlassen.
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§
14
Kommissionen
Kommissionen können durch Beschluss eines der vorgenannten Organe für
bestimmte Aufgaben gebildet werden.
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§
15
Prüfungen
Im Rahmen seiner Ausbildung- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG
Ortsgruppe Magdeburg e.V. Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführungen
der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und deren
Ausführungsbestimmungen geregelt. Sie sind für Prüfer und zu Prüfende
bindend.
Die Prüfungsordnung wird vom Präsidialrat der DLRG erlassen, die
Durchführungsbestimmungen beschließt das Präsidium der DLRG.
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§
16
DLRG Material
- Das zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigte Material
(DLRG-Material) wird von der DLRG vertrieben.
- Die Gliederungen können dieses Material von der Materialstelle der
DLRG beziehen.
- Für die Beschaffung, Verwaltung und Vertrieb des Materials sind der
Schatzmeister und die Technischen Leiter verantwortlich. §
11 Ziffer 9 bleibt davon unberührt.
- Die Buchstabenfolge DLRG und die Verbandszeichen sind gesetzlich
geschützt.
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§
17
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur von der Jahreshauptversammlung mit
einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen
werden. Sie bedürfen der Zustimmung des DLRG LV Sachsen-Anhalt e. V..
Der Vorstand wird ermächtigt, Satzungsänderungen, die vom Vorstand
des Landesverbandes Sachsen-Anhalt, vom Registergericht oder vom Finanzamt
aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst zu
beschließen und anzumelden.
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§
18
Auflösung
Die Auflösung der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e.V. kann nur durch einer
zu diesem Zweck einberufenen Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von
3/4 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines
bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die nächst höhere DLRG
Gliederungen. Falls diese nicht mehr bestehen, an die "Deutsche
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" Bremen, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.
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§
19
Inkrafttreten
Die Neufassung der Satzung beruht auf der Satzung vom 24. Mai 1991 und
wurde nur in Wortlauten geändert, da der Status der DLRG Magdeburg von
"Bezirksverband" in "Ortsgruppe" geändert werden
musste.
Die Änderungen in der Satzung der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V.
wurden auf der Jahreshauptversammlung am 15.11.2003 beschlossen. Die
Änderung der Satzung erfolgte auf Beschluss der DLRG LV Sachsen-Anhalt.
Des weiteren wurde die Satzung an die Satzungen des Landes und des Bundes
angepasst.
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Vorschlag der Satzungsänderung zur JHV
2010 am 1. Mai 2011: |
§
19
Inkrafttreten
Die Neufassung der Satzung beruht auf der Satzung vom 24. Mai 1991 und
wurde nur in Wortlauten geändert, da der Status der DLRG Magdeburg von
"Bezirksverband" in "Ortsgruppe" geändert werden
musste.
Die Änderungen in der Satzung der DLRG Ortsgruppe Magdeburg e. V.
wurden auf der Jahreshauptversammlung am
1. Mai 2011
beschlossen. Die
Änderung der Satzung erfolgte auf Beschluss der DLRG LV Sachsen-Anhalt.
Des weiteren wurde die Satzung an die Satzungen des Landes und des Bundes
angepasst.
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